Hintergründe

Das Heilpädagogische Zentrum - Lebenshilfe für Behinderte e.V. hat im Jahr 2005 die selbstständige Stiftung Sonnenblume gegründet.

Diese wurde von der Regierung der Oberpfalz als Stiftung des öffentlichen Rechts genehmigt und hat die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Bayrischen Stiftungsgesetzes zu beachten.

Die Stiftung ist vom Finanzamt als mildtätig anerkannt, und die Zuwendungen an sie sind frei von Erbschaft- und Schenkungssteuer. Spendenquittungen können erstellt werden. Spenden verringern also die persönliche Lohn- und Einkommenssteuerschuld.